2021-07-06【Rückblick auf VCAF Veranstaltung】- Rentenversicherung in Deutschland

Am 6. Juli 2021hat VCAF einWebinar (Altersrenten – Wer? Wann? Wieviel? Wie wird die Rente berechnet?) über die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland organisiert. Frau Katrin Mühlstädt, Firmenserviceberaterin für die Regionen Frankfurt (Ost) und Hochtaunuskreisvermittelte ihr umfangreiches Fachwissen und beantwortete die zahlreichen Fragen ihrer äußerst interessierten Zuhörer im Anschluss, so dass ihr Vortrag auf eine hervorragende Resonanz stieß – mit vielen Praxistipps und Hintergrundinformationen. Frau Xiaoxiao Qian, Solution Consultant beiSAS Institute GmbHhat die Veranstaltung moderiert.

Die Vorstandsvorsitzende Xiaofeng Fu berichtete zuBeginn des Vortrags über die Aktivitäten und Veranstaltungen des gemeinnützigen Vereins VCAF, der den fachlichen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den im Wirtschafts- und Finanzbereich beschäftigten Landsleuten in Deutschland und international fördert. Sie freute sich über die rege Teilnahme an den Veranstaltungen und am Research Team des Vereins, das sich auf aktuelle Finanzthemen und Marktentwicklungen fokussiert. Die Mitglieder beweisen dabei ein hohes Maß an Aktivität und Kreativität und profitieren von der Zusammenarbeit in diesem Bereich. 

Der Vortrag von Frau Mühlstädt war in fünf Themenblöcke unterteilt:

 

I.  Die verschiedenen Rentenarten 

Die Varianten der Renten habenunterschiedliche Bezeichnungen Regelaltersrente, Altersrente für besonders langjährig VersicherteAltersrente für langjährig VersicherteAltersrente für schwerbehinderte Menschen, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente. 

Mit nur fünf JahrenVersicherungszeit kann man die Regelaltersrente, ErwerbsminderungsrenteoderHinterbliebenenrenteerhalten.Die Altersgrenze für diese Rente wird zurzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. 

Falls man seit seiner Berufsausbildung fast ununterbrochen gearbeitet und 45 Jahre Beitragszeit hat, kann man dieAltersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Diese Rente wird immer ohne Abschläge gezahlt. Vor 1953 Geborene konnten diese Rente schon ab 63 Jahren erhalten. Für Jüngere wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Bereits mit 63 (oder 61) Jahren und 35 Jahren Versicherungszeiten kann man die Altersrente für langjährig Versicherte (oderAltersrente für schwerbehinderte Menschen)erhalten. Allerdings muss man Abschläge in Kauf nehmenEs handelt sich um 0,3 Prozent der Rente pro Monat. Der Abschlag beträgt insgesamt höchstens 14,4 Prozent. Er gilt lebenslang. Wenn man sich für eine bestimmte Altersrente entschieden hat, ist es später nicht mehr möglich, in eine andere Altersrente zu wechseln. 

Je nach Art der Altersrente können dieSchul- und StudienzeitenMutterschutzzeitenKrankheit, Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug usw.als Anrechnungszeit anerkannt werden

 

II. Rentenberechnung

Die Rente werden mit persönlichen Entgeltpunkten,Rentenartfaktor und aktuellen Rentenwert kalkuliert.Frau Mühlstädt hat dafür auch ein Beispiel gegeben

Späterer Rentenbeginn wird belohnt und zwar je Monat mit 0,5% Zuschlag. Neben einer Vollrente darf man bis 6.300 Euro zusätzliches Einkommen pro Kalenderjahr erzielen, sofern man noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten für das Jahr 2020 von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Für das Jahr 2021 beträgt sie 46.060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser jeweiligen Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung der Rente.

 

III. Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner

Weiterhin informierte Frau Mühstädt über die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.

Wenn Rentnerkrankenversicherungspflichtig sindmüssen sie aus ihrer Rente Beiträge zur KVdR zahlen. Die Hälfte der Zahlung wird von der Rentenversicherung übernommen. Wenn die Rentner freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind, können sie einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen beantragen.

Die Pflegeversicherungsbeiträge müssen Rentner allein in volle Höhe bezahlen.

 

IV. Rentenzahlung ins Ausland

In der Regel bekommen Rentner die volle deutsche Rente weiter, wenn sie ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen

 

V. Besteuerung von Renten

Für die Rente muss man auch Steuer zahlen. Der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente steigt für die jeweiligen Neurentner bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkten. Danach erhöht er sich um jährlich ein Prozent, so dass ab 2040 die Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig ist.

Zuletzt ergänzte Frau Mühlstädt, dass die persönliche Renteninformationenan Versicherten laufend verschickt werdenDie Versicherten solltenrechtzeitig prüfen, ob die persönliche Information vollständig istob alle anrechenbaren Zeiten erfasst worden sind usw

Zum Schluss beantwortete Frau Mühlstädt im Detail die zahlreichen Fragen der Teilnehmer, die einen äußerst interessanten und kenntnisreichen Austausch erlebten.

Wenn man Fragen zuder gesetzlichen Rentenversicherung hat, steht die Auskunfts- und Beratungsstellein Frankfurt zur VerfügungDie Deutsche Rentenversicherung ist telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer (08001004800) zu erreichen. In diesem Fall bekommt man wegen Datenschutz nur eineunverbindliche Auskunft. Man kann sich selbst auch online informieren. Frau Mühlstädthat auch einigen Unterlagen über dieRente an den Verein geschickt.

Der Verein VCAF würde sich sehr freuen, wenn seine Mitglieder auch in zukünftigen Veranstaltungen von Frau Mühlstädt umfangreichen Wissen profitieren könnten.

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Wir sind ein in Frankfurt gegründeter gemeinnütziger Verein, der sich der Förderung des Austauschs und der Kontakte im Finanz- und Wirtschaftsbereich zwischen China und Deutschland widmet.

Verein Chinesischer Akademiker des Finanzwesens in Deutschland e.V.
Frankfurt am Main, Deutschland
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